für eine Anpassung/Erhöhung der AHV-Rente
Die letzte substantielle Rentenerhöhung erfolgte 1998, vor mehr als 20 Jahren, mit Einführung der 13. Monatsrente, des sogenannten Weihnachtsgeldes, der letzte Teuerungsausgleich vor zehn Jahren im Jahre 2011.
Bis dahin hatten regelmässig Teuerungsausgleiche stattgefunden, in der Regel alle zwei Jahre, wobei die Teuerung, wie vom Gesetzgeber bereits 1982 festgelegt, als Mittelwert zwischen Lohn- und Konsumentenpreisindex (Mischindex) definiert wurde. Seither beträgt die Minimalrente unverändert 1160 Franken monatlich, die Maximalrente 2320 Franken.
Die Minimalrente in der Schweiz ist in den letzten zehn Jahren um 35 Franken monatlich gestiegen, die Maximalrente um 70 Franken.
In der Schweiz sind die AHV-Renten im gleichen Zeitraum viermal der Teuerung angepasst worden: Die Minimalrente in der Schweiz ist in den letzten zehn Jahren um 35 Franken monatlich gestiegen, die Maximalrente um 70 Franken. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in der Schweiz der Mischindex zu Ermittlung der Teuerung beibehalten wurde, in Liechtenstein aber nur mehr der Preisindex herangezogen wird.
In 10 Jahren Lebenshaltungskosten der Rentner gestiegen, Renten nicht
Die Lohnsteigerung in diesen zehn Jahren wird in Liechtenstein bei der Teuerungsanpassung also nicht berücksichtigt. Die Teuerungsanpassung stützt sich nur mehr auf den Preisindex, der aufgrund eines sogenannten Warenkorbs ermittelt wird. Leider spiegelt dieser Warenkorb die realen Verhältnisse in einem Rentnerhaushalt nicht wider: so sind etwa die Gesundheitskosten nur unzureichend abgebildet, die Krankenkassenprämien gleich gar nicht enthalten.
Die realen Lebenshaltungskosten sind also gestiegen, die Renten aber nicht. Dies führt dazu, dass bei vielen AHV-Rentnern die Kaufkraft abnimmt und der Lebensstandard sinkt.
50 Prozent der Rentner haben nur eine AHV
Davon betroffen ist nicht etwa eine Minderheit der Rentner: Immerhin beziehen rund 50 Prozent der Rentner nur eine AHV und haben keine Einkünfte aus einer Pensionskasse. Daneben gibt es auch noch viele Rentner, die nur ein geringfügiges Einkommen aus einer Pensionskasse beziehen.
Für sie alle ist ein adäquater regelmässiger Teuerungsausgleich notwendig, um über die Runden zu kommen. Denn selbst bei einer Maximalrente von 2320 Franken monatlich kann man keine grossen Sprünge machen.
Von einem Einfrieren der Renten über derart lange Zeiträume sind aber auch die künftigen Rentner betroffen, da die Versorgungsquote, d.h. das Verhältnis von Rente zu früherem Lohn, ständig kleiner wird. Während es früher das Ziel war, mit dem Renteneinkommen im Alter 60 Prozent des früheren Lohnes zu erreichen, liegt man heute deutlich darunter: 2018 konnte die Höchstrente der AHV nur mehr 37.7 Prozent des Medianlohnes decken.
Existenzsicherung der AHV-Rente
Die AHV als Lohnersatz im Alter soll das Existenzminimum decken. Da damit der gewohnte Lebensstandard nicht aufrecht erhalten werden kann, wurde 1989 die zweite Säule als Obligatorium eingeführt.
Die Umwandlungssätze der Pensionskassen und damit die Höhe dieser Renten sind bereits gesunken und werden weiter sinken. Umso wichtiger ist es, dass die Renten aus der AHV nicht weiter ausgehöhlt werden und ihre Funktion der Existenzsicherung nicht verlieren.
Wird der derzeitige Mechanismus des Teuerungsausgleiches in Liechtenstein beibehalten, erreichen die Renten in Liechtenstein Schweizer Niveau bzw. fallen darunter, mit anderen Worten: die 13. Rente, das Weihnachtsgeld, wird – in Relation zur Schweiz – faktisch abgeschafft sein.
Die Minimalrente in der Schweiz beträgt derzeit monatlich 1195 Franken, in Liechtenstein 1160 Franken, die Maximalrente 2390 bzw. 2320 Franken. Da die Renten in Liechtenstein 13-mal, in der Schweiz nur 12-mal jährlich ausbezahlt werden, liegt die jährliche Minimalrente in der Schweiz mit 14 340 Franken noch leicht unter derjenigen in Liechtenstein mit 15 080 Franken (Maximalrente in der Schweiz 28 680 Franken bzw. 30 160 Franken in Liechtenstein). Wird der derzeitige Mechanismus des Teuerungsausgleiches in Liechtenstein beibehalten, erreichen die Renten in Liechtenstein Schweizer Niveau bzw. fallen darunter, mit anderen Worten: die 13. Rente, das Weihnachtsgeld, wird – in Relation zur Schweiz – faktisch abgeschafft sein.
Die AHV in Liechtenstein ist finanziell gesund.
Dabei steht die AHV in Liechtenstein auf gesunden Beinen. Derzeit betragen die Reserven der AHV rund elf Jahresausgaben und werden auch in 20 Jahren noch 5.76 Jahresausgaben beinhalten. Im Gutachten wird ein Szenario einer einmaligen Rentenerhöhung im 2023 von 40 Franken (Minimalrente) bzw. 80 Franken (Maximalrente) aufgezeigt, nicht aber die Wiedereinführung des Mischindexes berücksichtigt. Mit dieser einmaligen Rentenerhöhung würde der AHV-Fonds in 20 Jahren, im 2040, noch 4.83 Jahresausgaben aufweisen (im 2039 noch 5.09). Nach heutiger Gesetzeslage müssten in diesem Szenario Massnahmen getroffen werden, um das AHV-Vermögen auf mindestens fünf Jahresausgaben zu halten, also etwa die Erhöhung des Staatsbeitrages, eine Erhöhung der Beitragssätze oder die Erhöhung des Rentenalters.
Was unterscheidet nun Liechtenstein und die Schweiz derzeit in puncto AHV?
- In Liechtenstein hat die AHV ein Vermögen von elf Jahresausgaben, in der Schweiz von rund einer Jahresausgabe.
- In Liechtenstein beträgt der Beitragssatz 8.1 %, in der Schweiz 8,7 %.
- In Liechtenstein ist der Staatsbeitrag an die AHV auf 30 Millionen Franken (indexiert) jährlich gedeckelt, das sind derzeit weniger als 10 % der Ausgaben der AHV: In der Schweiz trägt die öffentliche Hand mehr als 20 % zu den Ausgaben der AHV bei.
- Das Rentenalter in Liechtenstein beträgt generell 65 Jahre, in der Schweiz für Frauen 64, für Männer 65 Jahre.
- In Liechtenstein ist der Teuerungsausgleich nur an den Preisindex gekoppelt, in der Schweiz an den Mischindex. In der Praxis führt das dazu, dass in Liechtenstein keine Teuerungsausgleiche erfolgten, in der Schweiz aber deren vier.
Ohne Zweifel ist Bewegung in diese Frage gekommen.
Die AHV in Liechtenstein befindet sich also in einer vergleichsweise komfortablen Lage. Dies kann auch in der Diskussion im letzten Landtag zum versicherungstechnischen Gutachten zur AHV zum Ausdruck. Mehrheitlich unterstützen die Landtagsabgeordneten dabei im Grundsatz eine Rentenanpassung, allerdings auf verschiedenen Wegen. Ohne Zweifel ist Bewegung in diese Frage gekommen. Wir dürfen auf ein positives Ergebnis hoffen und verfolgen die Entwicklung bis dahin mit grossem Interesse